Grundlegende Richtung Vereinszweck (§2 der Vereinsstatuten):

(1) Der Verein Landjugend Pucking bekennt sich zur Republik Österreich, stimmt mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen Demokratie sowie den Grundwerten der Menschenrechte und des Rechtsstaates überein. Er ist ein eigenständiger Verein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung und ist dabei auf Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften und politischen Parteien bedacht. Er erstrebt keine Gewinne.

(2) Der Verein Landjugend Pucking ist eine Jugendorganisation, deren Mitglieder gemeinsam Persönlichkeitsentwicklung und die aktive Mitgestaltung des ländlichen Raumes als Ziele verwirklichen.

(3) Der Zweck des Vereines Landjugend Pucking ist:
a) die Wahrnehmung der Verantwortung für den Anderen (soziales Engagement) und den Lebensraum (Umwelt-, Naturschutz)
b) die berufliche und persönliche Weiterbildung von Jugendlichen
c) die Durchführung und Unterstützung von Kultur- und Brauchtumsaktivitäten
d) Förderung der körperlichen Fitness und Gesundheit
e) die Durchführung von Freizeitaktivitäten für Jugendliche im ländlichen Raum
f) Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen auf Basis der Prinzipien und Werte, Teamgeist, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Demokratie, Toleranz, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und soziales Engagement.

 

Unternehmensgegenstand, Mittel zur Erreichung des Vereinszwecke (§3 der Vereinsstatuten):

(1) Ideelle Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke:
a) Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Kursen, Wettbewerben, Vorträgen, Projekten, Weiterbildungsveranstaltungen und Exkursionen.
b) Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen und Treffen zur gegenseitigen Kontaktpflege.
c) Herausgabe von Zeitschriften, Homepages, Rundschreiben und sonstigen Publikationen.
d) Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Körperschaften, Vereinen, Organisationen usw., deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betrifft.
e) Präsentationen des Vereines bei Ausstellungen, Messen und öffentlichen Veranstaltungen.
f) Mitarbeit an wissenschaftlichen und praktischen Versuchen sowie Forschungsprojekten.
g) Vertretung der Landjugend in nationalen und internationalen Organisationen, deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betreffen.
h) Vertretung des Vereines und seiner Anliegen besonders auch im Verein Landjugend Österreich.

(2) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Beiträge der Mitglieder
b) Spenden und öffentliche Zuwendungen
c) Erträgnisse aus eigenen Veranstaltungen
d) Sonstige Einnahmen

(3) Der Verein kann zur Förderung des Vereinszweckes Gesellschaften gründen oder sich an Gesellschaften beteiligen.

 

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